Zuverlässig analysieren und Fehlerursachen bewerten.
gerichtsgutachten
Vom Gericht bestellte Sachverständige haben die Aufgabe, eine unparteiische, unabhängige und objektive Begutachtung eines vorgegebenen Sachverhalts vorzunehmen. In einem Gutachten vermitteln sie dem Gericht die für ihr Fachgebiet relevanten Kenntnisse, Richtlinien und Erfahrungssätze, nehmen eine Darstellung und Bewertung der Befundtatsachen vor und gehen dabei ausführlich auf ihr methodisches Vorgehen ein.
Der EDV-Sachverständige Andreas Pohl ist als Gerichtsgutachter tätig. Er erstellt mündliche und schriftliche Gutachten zur Klärung von EDV-bezogenen Sachverhalten, bspw. bei Fehlfunktionen und Defiziten in bereits bestehenden Kosten-Nutzen-Analysen oder neu installierten IT-Systemen.
Durch seine langjährige Erfahrung in der IT-Branche verfügt Andreas Pohl über die fachliche Expertise, komplexe Hard- und Softwaresysteme zuverlässig auf technische Mängel zu analysieren, Fehlerursachen und –schweregrade zu prüfen und zu bewerten sowie eine Kosten/Nutzen-Analyse möglicher Maßnahmen zur Fehlerbehebung durchzuführen.
- Mündliche Gutachten
- Schriftliche Gutachten
- Kurzgutachten
- Aufnahme und Dokumentation des Sachverhalts
- Abgleich der ggf. festgestellten Mängel mit den vertraglich vereinbarten Leistungen
- Ggf. Ermittlung der Mängelursache und der entsprechenden Zuständigkeit
- Prüfung und Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Mängelbehebung
- Kostenkalkulation